Informationen zum Verfügungsfonds Billstedt-Zentrum

Das Bund-Länder-Programm der Städtebauförderung „Lebendige Zentren“ (Zentrenprogramm) verfolgt das Ziel, die Funktionsfähigkeit zentraler Versorgungsbereiche zu stärken, die soziale Vitalität zu erhöhen und den kulturellen Reichtum der Stadtteilzentren zu erhalten.

Mithilfe des im Zentrenprogramm bereit gestellten Verfügungsfonds wird den lokalen Akteuren die Möglichkeit eröffnet, finanzielle Mittel flexibel und lokal angepasst einzusetzen, um eigene Maßnahmen zur Aufwertung zentraler Stadtteilbereiche umsetzen zu können. Dadurch stärkt der Verfügungsfonds das Selbstorganisationspotenzial des Stadtteils, fördert privates Engagement und erhöht die Identifikation mit dem lokalen Umfeld.

Der Verfügungsfonds finanziert sich mit bis zu 50 Prozent aus Mitteln des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) und zu mindestens 50 Prozent aus privaten oder zusätzlichen öffentlichen Mitteln, die nicht aus der Förderung der Integrierten Stadtteilentwicklung stammen. Damit wird jeder Euro, der aus privatem Vermögen in den Fonds eingezahlt wird, mit bis zum gleichen Betrag aus dem Etat der Städtebauförderung bezuschusst.

Für kleinere, in sich abgeschlossene Maßnahmen und Projekte stehen im Sanierungsgebiet Billstedt-Zentrum Verfügungsfonds-Mittel in Höhe von jährlich 10.000 Euro für eine anteilige Projektförderung zur Verfügung. Pro Einzelprojekt ist eine anteilige Förderung in Höhe von maximal 1.500 Euro möglich. Um eine flexible Handhabung des Verfügungsfonds zu ermöglichen, sind Ausnahmen von bis zu 2.500 Euro je Einzelprojekt möglich, wenn das Ziel der Maßnahme die Höhe der beantragten Summe rechtfertigt.

Die Mittel aus dem Verfügungsfonds stehen allen Bürgerinnen und Bürgern, Organisationen, Initiativen und Vereinen zur Verfügung, die im Fördergebiet wohnen und/oder in diesem tätig sind.

Gefördert werden können Projekte (ohne Folgekosten), die den Sanierungszielen dienen. Förderfähig sind insbesondere Projekte, die Selbsthilfe und Eigenverantwortung fördern, nachbarschaftliche Kontakte stärken, Begegnungen ermöglichen und Netzwerke stärken. Dazu zählen u.a.

  • Beteiligungsverfahren/ Workshops/ Mitmachaktionen
  • Lokale Öffentlichkeitsarbeit
  • Maßnahmen zur Stärkung der Stadtteilkultur und zur Belebung des Einzelhandelsstandortes
  • Veranstaltungen oder
  • bauliche Maßnahmen.

Über die Verwendung der Gelder aus dem Verfügungsfonds entscheidet der Sanierungsbeirat in Eigenverantwortung. Anträge müssen im Sanierungsbeirat vorgestellt und erläutert werden. Damit über die Anträge entschieden werden kann, werden diese mit der Einladung zur jeweiligen Sitzung verschickt. Das Antragsformular können Sie sich hier herunterladen. Bitte beachten Sie, dass zu jedem Antrag auch jeweils ein auf Basis von Angeboten basierender Kosten- und Finanzierungsplan einzureichen ist.

 

Fragen zur Antragsbearbeitung richten Sie gerne an

Michael Schöndienst
plankontor Stadt & Gesellschaft GmbH
Am Born 6b, 22765 Hamburg
E-Mail info@plankontor-hamburg.de
Telefon Icon 040 – 39 17 69

oder

Angela Hellenbach
Bezirksamt Hamburg-Mitte
Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt
Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung
Abteilung Integrierte Stadtteilentwicklung
Caffamacherreihe 1-3
20355 Hamburg
E-Mail angela.hellenbach@hamburg-mitte.hamburg.de
Telefon Icon 040 – 42854 – 2494